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Lernkontrolle

Theorie Fragen & Aufgaben Lösungen Anwendung (Case Study) Pflicht - Cremo: Fragen & Aufgaben Jahresbericht Cremo Lösungen Freiwillig (Vorgeschmack Bebu): Fragen & Aufgaben Jahresrechnung Lösungen

19.12. Mehrstufige Erfolgsrechnung

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Darstellungsformen Ihnen sind bereits unterschiedliche Darstellungsformen der Erfolgsrechnung begegnet: Berichtform Kontenrahmen in Berichtsform Kontenform Kontenrahmen in Kontenform Beide Darstellungsformen müssen den gesetzlichen Minimalanforderungen genügen, was die Anzahl der ausgewiesenen Sachkonten betrifft (Obligationenrecht Art. 959b) Stufen und Bereiche Um die Aussagekraft einer Erfolgsrechnung zu erhöhen, werden in der Praxis mehr Sachkonten gezeigt als vom Gesetz verlangt wird.  Zusätzlich zu den Sachkonten werden Zwischensummen gebildet:  Bruttogewinn Betriebsgewinn/Betriebsergebnis (EBITDA, EBIT, EBT) Unternehmensgewinn  Diese Summen werden auch als Stufen oder Bereiche bezeichnet. Beispiel mit 3 Stufen: Beispiel mit 6 Stufen: Excel Arbeitsunterlage zum Download Erfolgsrechnung Skilift AG per 30.06.2017 fibu3 Lösungen mehrstufige Erfolgsrechnung Skilift AG 

12.12. Rückstellungen und Reserven

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Reserven oder Rücklagen Sind Teil des Eigenkapitals.  Der Gewinn aus Vorperioden wird nicht an die Anteilseigner verteilt, sondern im Unternehmen behalten für künftige Geschäftsaktivitäten.  Bei Aktiengesellschaften und in der Finanzbranche ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Reserven gebildet werden müssen (nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet werden darf).  Buchhaltung:  der Gewinn aus der Erfolgsrechnung (ER) wird ins Eigenkapital der Bilanz verschoben. Die Bezeichnung des Sachkontos heisst in jeder Firma anders: Unternehmensgewinn (ER) an gesetzliche Reserve Unternehmensgewinn (ER) an Bilanzreserve/-gewinn Unternehmensgewinn (ER) an Gewinnvortrag Rückstellungen Sind Eventualverbindlichkeiten. Es ist sicher, dass die Firma eine Zahlung leisten muss, aber Höhe und Fälligkeit der Zahlung stehen noch nicht fest. Rückstellungen gehören als Verbindlichkeit gegenüber Dritten ins Fremdkapital. Beispiele Rückstellungen für Gar...

12.12. Rechnungsabgrenzung

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Aktive Rechnungsabgrenzung: Der Jahresabschluss hat die Aufgabe, einen periodengerechten Jahreserfolg zu ermitteln. Dazu müssen die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung). Das Problem Es kommt in der Praxis allerdings vor, dass in den Aufwands- und Ertragskonten Beträge verbucht worden sind, die erst die nächste Rechnungsperiode betreffen oder Beträge fehlen, welche zum laufendne Geschäftsjahr gehören würden. Darum muss vor dem Jahresabschluss die sogenannte "Rechnungsabgrenzung" durchgeführt werden. Mit Hilfe dieser ‚transitorischen Buchungen‘ kann die Buchhaltung so dargestellt werden, als würden sich alle Geldflüsse und Fakturierungen an den Zeitraum des Geschäftsjahres halten. Aufwände und Erträge werden erfasst oder reduziert.  Die Buchungen sind also immer erfolgswirksam.  Diese Korrektur erfolgt über die beiden Bilanzkonten "transitorische A...

12.12. Wertberichtigungen und Abschreibungen

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Wertberichtigungen Wertberichtigungen sind auf Aktiven und Passiven möglich. Wertberichtigungen auf den Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren) heissen „Delkredere“. Wertberichtigungen auf den Finanzanlagen werden in der Regel über den ausserordentlichen Erfolg abgebildet und nicht über den Finanzerfolg.  Wertberichtigungen auf dem Anlagevermögen nennt man Abschreibungen Abschreibungen sind erforderlich: Um den richtigen Wert des Vermögens in der Bilanz zu ermitteln Um die tatsächlichen Aufwände des aktuellen Geschäftsjahres in der Erfolgsrechnung auszuweisen Um liquide Mittel für den Ersatz oder die Reparatur der Sachgüter zu beschaffen. Berechnung des Abschreibungsbetrags Lineare Abschreibung  (vom ursprünglichen Anschaffungswert) Kommt zur Anwendung, wenn der Vermögenswert über die Jahre gleichmässig an Wert verliert. Degressive Abschreibung  (vom aktuellen Buchwert) Kommt zur Anwendung, wenn Vermögenswerte in den ersten Jahren de...

28.11. Produktivität und Personal

Produktivität Produktivität = Output / Input   Als Produktivität bezeichnet man das Verhältnis von Output und Input eines Unternehmens. Die Masseinheiten können dabei frei gewählt werden . Es gibt unterschiedliche Ansätze, um die Produktivität zu berechnen: Beispiel Produktivität eines Unternehmens: Ein Unternehmen baut je Produktionsmitarbeiter 10 Autos im Jahr. Die Produktivität beträgt: 10 Autos/Mitarbeiter.   Beispiel Umsatzproduktivität: Ein Unternehmen erzielt einen Umsatz von 10 Mio. Das Unternehmen beschäftigt 50 Arbeitnehmer. Die Produktivität beträgt: 10 Mio./ 50 Arbeitnehmer = 200'000 /Mitarbeiter.   Auslastungsgrad Auslastungsgrad = produktive Stunden / bezahlte Arbeitsstunden Der Auslastungsgrad beschreibt den Anteil der beanspruchten Kapazität von Ressourcen und Betriebsmitteln (Anlagen, Maschinen, Mitarbeitern, Energie) gemessen an der insgesamt verfügbaren Kapazität. Produktivität vs. Rentabilität  Um die Produktivit...

21.11. Personalkosten - was kosten uns Mitarbeitende?

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Beim Stichwort "Personalkosten" denken viele nur an den Lohn von Mitarbeitenden.   Der Arbeitgeber bezahlt jedoch auch einen beachtlichen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.  Je nach Alter und Anstellungsbedingungen des Mitarbeitenden kommen Kosten von 10 - 30% des Bruttolohns dazu. Ein Beispiel: Angestellter beim Kanton Bern 50 Jahre alt 1 Kind im Schulalter Um beurteilen zu können, was uns Mitarbeitende kosten, gilt es zwei Situationen zu unterscheiden:    1.Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen  2.Kosten beim Ausfall von Mitarbeitenden (Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Dienstpflicht)      1. Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen Die buchhalterische Abbildung von Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen setzt einige Grundkenntnisse des Schweizer Sozialversicherungsrechtes voraus: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem), der Schutz vor Folge...

Familienausgleichskasse

Familienzulagen sind Sozialleistungen, welche durch die Ausgleichskassen an den betreuenden Elternteil geleistet werden. Bei Erwerbstätigen werden sie durch den Arbeitgeber ausbezahlt. Die Leistungen umfassen : Kinderzulagen Zulagen für die berufliche Ausbildung. KINDERZULAGEN Kinderzulagen werden für jedes Kind unter 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat ausbezahlt.  Sie werden bis zum 20. Altersjahr ausbezahlt, wenn das Kind wegen Krankheit oder Invalidität keine Erwerbstätigkeit ausüben kann und noch keine ganze IV-Rente bezieht. Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.  Die Zulage...

Pensionskasse

Die betrieblichen Pensionskassen sollen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung sichern.   Grundlage ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG):    Es sieht die obligatorische Versicherung von allen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar, der auf den 17.Geburtstag folgt (gegen die Risiken Invalidität und Tod), und ab dem 1. Januar, der auf den 24. Geburtstag folgt (Altersversicherung), vor.    Voraussetzung ist ein Minimalverdienst von derzeit CHF 21’330 pro Jahr (2019). Gegen oben ist der obligatorisch versicherte Verdienst auf CHF 85’320 (2019) begrenzt, freiwillig können Unternehmen ihn aber auch höher ansetzen. Die BVG-Leistungen werden vor allem durch Lohnbeiträge finanziert. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen mindestens der Summe der Beiträge aller Mitarbeitenden entsprechen. Einige Arbeitgeber gewähren auf freiwilliger Basis einen höheren Beitrag.   Die Beiträge der Arbeitgeber ...

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung, die durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die entsprechende Verordnung (UVV) geregelt wird, deckt die durch einen Unfall entstandenen medizinischen Kosten.   Die Unfallversicherung trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person.   Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Berufsunfallversicherung (BUV) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV). Die Berufsunfallversicherung (BUV) Schweizer Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern. Die BUV ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden verpflichtend, auch für Heimarbeitende, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontäre und für Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten arbeiten. Die Prämien sind von den Arbeitgebenden zu leisten. Die Unfallversich...

Krankentaggeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Trotzdem besteht beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (OR Art. 324a).   Bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Arbeitgeber durch die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ( Berner Skala ) verpflichtet, den vollen Lohn für eine bestimmte Zeit zu entrichten. Besteht keine Krankentaggeldversicherung, trägt der Arbeitgeber die Kosten während der Lohnfortzahlungspflicht und nach deren Ende steht der Arbeitnehmende ohne Einkommen da.   Leistungen   Die Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung. Üblich ist, dass 80% des Lohnes nach einer gewissen Wartefrist (Minimum 3 Tage, Maximum unbeschränkt) von der Versicherung übernommen werden.   Beispiel: Der Kanton Bern hat eine Krankentaggeldversicherung, welche ab dem 180 Tag aufeinander folgender Krankheit 80% des Lohnes übernimmt. ...