Erwerbsersatzordnung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil-
oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls (Erwerbsausfallentschädigung).
Die Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende beträgt 80 Prozent des Lohnes vor dem Einrücken.
Seit 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).
Erwerbstätige oder selbstständige Frauen haben während 14 Wochen
Anspruch auf den Ersatz von 80 Prozent ihres durchschnittlichen
Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal Fr. 196.– pro Tag.
Die versicherten Personen
Die EO ist wie die Invalidenversicherung eng mit der AHV verbunden.
Sie erfasst grundsätzlich die ganze in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung
(inkl. ausländischer Staatsangehöriger), ohne Rücksicht darauf, ob die
einzelne Person je, in der Schweiz Militär-, Zivil- oder
Zivilschutzdienst leisten wird oder Anspruch auf
Mutterschaftsentschädigung erheben kann.
Der Beginn und das Ende der Versicherungspflicht
Alle Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Beiträge an
die EO bezahlen (analog der AHV/IV). Eine Ausnahme: Erwerbstätige
Jugendliche bezahlen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie 17
Jahre alt werden, keine Beiträge.
Die Beitragspflicht endet, sobald jemand das ordentliche Rentenalter erreicht und die Erwerbstätigkeit aufgibt.
Die Beiträge
Die Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen
für die AHV/IV erhoben. Die EO-Beiträge belaufen sich seit 1. Januar
2016 auf 0,45% des massgebenden Erwerbseinkommens. Sie werden von den
Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte getragen (je 0,225%).
Die Durchführung
Die EO-Beiträge werden zusammen mit den Beiträgen an die AHV und die
IV durch die Ausgleichskassen erhoben. Die Arbeitgeberfirma zieht wie
bei der AHV und der IV die Hälfte des Beitrages vom Lohn der
Arbeitnehmenden ab und leitet diese zusammen mit dem eigenen Beitrag
periodisch an die Ausgleichkasse weiter. Dazu kommt noch ein
Verwaltungskostenbeitrag, der vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.
Zusammenfassung (freiwillige Lektüre)
Eine Zusammenfassung der Erwerbsausfallentschädigung und der Mutterschaftsentschädigung finden Sie im Ratgeber für KMUs zu den Sozialversicherungen Seite 33-37.
Auftrag Erwerbsausfallentschädigung
Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes.
Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Erwerbsausfallentschädigung.
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten.
In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc).
Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss
abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit
einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr. Soweit möglich beinhaltet die
Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die EO).
Auftrag Mutterschaftsentschädigung
Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes.
Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Mutterschaftsentschädigung.
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit
einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr. Soweit möglich beinhaltet die
Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die EO).
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